Lieferschein- und Rechnungstorno
Lieferscheine und Rechnungen können Sie bei Bedarf auch wieder komplett stornieren. Durch einen Storno wird das System genau in den Zustand versetzt, wie es vor der Rechnungs- bzw. Lieferscheinschreibung war.
Storniert werden können Lieferscheine und Rechnungen, die nicht älter als 1 Jahr sind und noch nicht storniert wurden. Da immer der komplette Lieferschein storniert wird, kann ein Lieferschein nicht storniert werden, wenn einzelne Positionen daraus schon berechnet wurden. Verwenden Sie in solchen Fällen stattdessen die Gutschrift.
- Suchen Sie mit Hilfe der Suchfunktion bereits gedruckte Belege.
- Klicken Sie in der Beleganzeige auf den gewünschten Beleg, so dass dieser in der Vollanzeige sichtbar wird.
- Wählen Sie im Menü Weitere Funktionen den Befehl Beleg stornieren.
- Wählen Sie den Stornogrund.
- Klicken Sie auf Storno, um den Vorgang abzuschließen.
Nach Bestätigen der Erfolgsmeldung wird der Stornobeleg als PDF erstellt und bekommt eine eigene Belegnummer mit einem vorangestellten S.
Ähnlich wie bei einer Vorschau werden die Stornonummer und das Stornodatum diagonal auf den Stornobeleg gedruckt.
Sie können den Stornobeleg sowohl in der Belegsuche der Faktur als auch im Self Service wieder aufrufen.
Anschließend können Sie den Lieferschein, bzw. die Rechnung korrigieren und wie gewünscht neu erstellen. Eventuell vorhandene Positionen aus dem Wareneingang gehen durch einen Storno also nicht verloren, sondern stehen erneut zur Verarbeitung bereit.
Bei Kundenbestellungen (Abholfachbestellungen) erfolgt keine Bestandszubuchung.
Fakturpositionen aus Lagerbeständen gehen automatisch ans Lager zurück und der Bestand wird zugebucht.
Verwandte Themen:
|